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Lernthema

Sparerpauschbetrag: der Freibetrag für Kapitalerträge

Der Sparerpauschbetrag stellt Kapitalerträge bis zu einer Jahresgrenze steuerfrei – aber nur, wenn du ihn aktiv zuweist.

3 Stufen27 Min. gesamtGliederung vorhanden

Worum es geht

Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne sind bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei. Darüber greift die Abgeltungssteuer samt Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Der Freibetrag wirkt nicht automatisch: Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank Steuer ab. Er ist außerdem ein Jahresbetrag – nicht genutzte Teile verfallen zum Jahresende.

Die Stufen behandeln Grundlagen und Freistellungsauftrag, dann die Verteilung über mehrere Institute und die Steuererklärung, schließlich Verlusttöpfe, Vorabpauschale und Sonderfälle.

Die drei Stufen

Fang bei Beginner an, wenn du das Thema neu angehst. Wer die Grundlagen kennt, springt direkt weiter – die Stufen sind einzeln lesbar.

Begriffe in diesem Thema

  • Sparerpauschbetrag
  • Freistellungsauftrag
  • Abgeltungssteuer
  • Kapitalerträge