Apple muss seine Tracking-Regeln in Deutschland ändern. Laut wallstreet-online endet damit ein Verfahren des Bundeskartellamts, das vier Jahre gedauert hat; die neuen Vorgaben gelten unter Aufsicht der Behörde.
Was sich an den Tracking-Regeln konkret ändert, geht aus der Meldung nicht hervor. Auch zu möglichen Bußgeldern oder einer Frist für die Umsetzung liefert die Kurzmeldung keine Angaben – nur, dass Apple unter Druck des Bundeskartellamts nachgegeben hat und dass die Aufsicht über die Umsetzung wacht.
Ein Verfahren, vier Jahre
Vier Jahre für ein einziges kartellrechtliches Verfahren ist für Beobachter großer Plattformkonzerne keine ungewöhnliche Größenordnung – solche Verfahren durchlaufen oft mehrere Instanzen und Einspruchsmöglichkeiten. Die konkrete Chronologie dieses Falls nennt die Quelle allerdings nicht.
Für Anleger ist der Fall vor allem ein Beispiel dafür, dass Regulierung bei Plattformkonzernen wie Apple ein eigener, wiederkehrender Risikofaktor neben Umsatz und Marge ist – unabhängig davon, wie ein einzelnes Verfahren am Ende ausgeht.
Was daraus folgt: Wer in einzelne Technologiewerte investiert, investiert auch in deren regulatorisches Umfeld. Das lässt sich nicht wegdiversifizieren, wenn der ganze Sektor ähnlichen Verfahren ausgesetzt ist – nur einordnen.
Quellen
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IM Invests · https://iminvests.de/news/apple-aendert-tracking-regeln-nach-kartellamt-streit/