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Vorsorge

Tarifeinigung im Einzelhandel: was davon beim Sparen ankommt

Im NRW-Einzelhandel steht eine Tarifeinigung. Für das eigene Sparen zählt nicht der Lohn, sondern was nach der Inflation davon übrig bleibt.

Redaktion IM Invests3 Min. Lesezeit

Eine Agenturmeldung von 22:01 Uhr meldet einen Durchbruch in den Tarifverhandlungen des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen. Zu den Konditionen enthält die Meldung an dieser Stelle keine Angaben – und deshalb steht hier keine Prozentzahl.

Nominallohn und Reallohn

Was in einem Tarifabschluss steht, ist der Nominallohn: die Zahl auf der Abrechnung. Was davon an Kaufkraft übrig bleibt, ist der Reallohn – der Nominallohn abzüglich der Teuerung im selben Zeitraum.

Dieselbe Erhöhung, verschiedene Teuerungsraten
LohnplusInflationReallohn
3,0 %2,0 %rund +1,0 %
3,0 %3,0 %rund 0 %
3,0 %4,0 %rund −1,0 %

Die Beispielwerte oben sind Rechenbeispiele und keine Angaben zu diesem Abschluss. Sie zeigen nur die Mechanik: Ein Abschluss ist erst dann eine Erhöhung, wenn er die Teuerung schlägt.

Warum das fürs Sparen zählt

Die Sparquote ist der Anteil des Einkommens, der nicht ausgegeben wird. Steigen Einkommen und Ausgaben gleich stark, bleibt der gesparte Betrag konstant – er verliert aber an Kaufkraft, weil die Preise gestiegen sind. Wer nach einer Lohnerhöhung dieselbe Rate weiterlaufen lässt, spart real weniger als vorher.

Was daraus folgt: Eine Lohnerhöhung ist ein guter Anlass, die Sparrate anzusehen. Die Frage ist nicht, ob mehr auf dem Konto ankommt, sondern ob der gesparte Anteil derselbe geblieben ist.

Quellen

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