Direkt zum Inhalt springen
IM Invests

Rechner

Rentenrechner: Alterseinkommen grob schätzen

Der Rechner schätzt über Rentenpunkte, welche Bruttorente sich ergibt – und was davon nach Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern übrig bleibt.

Eingaben

Der Rechner unterstellt, dass dieses Einkommen für alle Beitragsjahre gilt.

Netto und monatlich. 0, wenn keine Zusatzversorgung besteht.

Systemwerte anpassen

Wer genau so viel verdient, erhält einen Rentenpunkt pro Jahr.

Monatlicher Euro-Betrag je Rentenpunkt. Wird jährlich angepasst – aktuellen Wert prüfen.

Hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und steigt für später beginnende Renten.

Grobe Annahme. Der tatsächliche Satz ergibt sich aus allen Einkünften.

Ergebnis

Geschätztes monatliches Alterseinkommen (netto)

1.213 €

Das entspricht 30,3 % deines heutigen Bruttoeinkommens von 4.000 € pro Monat.

Von brutto zu netto

Der Betrag auf der Renteninformation ist ein Bruttowert. Diese Abzüge kommen noch.

Gesetzliche Bruttorente
1.551 €
abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung
− 180 €
abzüglich geschätzter Steuer
− 158 €
Gesetzliche Nettorente
1.213 €
Rentenpunkte pro Jahr
0,95

Bei einem Punkt verdienst du genau das Durchschnittsentgelt.

Punkte insgesamt
38,0

Über 40 Beitragsjahre.

Ersatzquote
30,3 %

Nettorente im Verhältnis zum heutigen Bruttoeinkommen.

Methodik

Methodik offengelegt

So wird gerechnet

Die gesetzliche Rente beruht auf Rentenpunkten. Wer genau das Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdient, erhält für dieses Jahr einen Punkt. Wer doppelt so viel verdient, zwei – begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze.

Punkte pro Jahr = Bruttojahreseinkommen / Durchschnittsentgelt

Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze erhöht die Punktzahl nicht mehr, weil darauf keine Beiträge erhoben werden.

Bruttorente pro Monat = Summe der Punkte × aktueller Rentenwert

Der Rentenwert ist der Euro-Betrag, den ein Punkt monatlich wert ist. Er wird jährlich angepasst; im Rechner ist er als Eingabefeld hinterlegt.

Von brutto zu netto

  • Kranken- und Pflegeversicherung werden von der Bruttorente abgezogen.
  • Steuern: Renten sind nachgelagert zu einem Anteil steuerpflichtig, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Der Rechner arbeitet mit einem einstellbaren steuerpflichtigen Anteil und einem einstellbaren persönlichen Steuersatz.