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IM Invests

ETF · Stufe 3 von 3

ETF auf Profi-Niveau

Konstruktionsrisiken, der Liquiditätsmechanismus im Stressfall und die deutsche Besteuerung im Detail.

Profi14 Min. LesezeitAusgearbeiteter Text4 Quizfragen
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Die Kritik an ETFs zielt selten auf das Prinzip und fast immer auf die Konstruktion: auf Gegenparteien, auf verliehene Wertpapiere und auf die Frage, was in einer Panik passiert, wenn alle gleichzeitig verkaufen wollen. Diese Fragen verdienen präzise Antworten.

Kontrahentenrisiko beim Swap

Bei einem synthetischen ETF hängt die Indexlieferung an der Zahlungsfähigkeit des Swap-Partners. Die OGAW-Richtlinie begrenzt das Ausfallrisiko gegenüber einer einzelnen Gegenpartei auf 10 Prozent des Fondsvermögens. In der Praxis liegt es deutlich darunter, weil die Anbieter den Swap regelmäßig zurücksetzen – täglich oder sobald ein Schwellenwert erreicht ist – und den Wert über Sicherheiten abdecken.

Entscheidend ist die Qualität dieser Sicherheiten. Ein mit Staatsanleihen bester Bonität besicherter Swap ist etwas anderes als einer, der mit Aktien zweiter Reihe unterlegt ist. Die Zusammensetzung steht im Jahresbericht des Fonds; bei den großen Anbietern liegt sie zusätzlich als tägliche Übersicht online.

Ein synthetischer Fonds hält nicht nichts – er hält etwas anderes. Das Risiko sitzt nicht im Kasten, sondern zwischen den beiden.

Wertpapierleihe: die stille Ertragsquelle

Auch physische ETFs bergen ein Gegenparteirisiko, nur an anderer Stelle. Viele verleihen Teile ihres Bestands gegen Gebühr – meist an Marktteilnehmer, die auf fallende Kurse setzen und die Papiere für einen Leerverkauf brauchen. Die Leihgebühr fließt in den Fonds und verbessert die Tracking-Differenz. Das ist einer der Gründe, warum manche ETFs weniger hinter ihrem Index zurückbleiben, als ihre TER erwarten ließe.

Das Risiko: Geht der Entleiher pleite, bevor er zurückgibt, bleiben dem Fonds die Sicherheiten. Sind die weniger wert als die verliehenen Papiere, entsteht ein Verlust. Deshalb sind drei Angaben aus dem Jahresbericht interessant.

  • Umfang: Welcher Anteil des Fondsvermögens ist im Schnitt und maximal verliehen?
  • Übersicherung: Wie viel Sicherheiten werden gestellt – 102 Prozent oder 105 Prozent des Werts?
  • Ertragsteilung: Welcher Anteil der Leihgebühr geht in den Fonds und welcher an die Fondsgesellschaft? Üblich sind 60 bis 70 Prozent für den Fonds; einige Anbieter verzichten ganz auf Leihe.

Liquidität: warum ein kleiner ETF nicht illiquide ist

Ein verbreiteter Denkfehler ist, die Handelbarkeit eines ETF an seinem Handelsvolumen zu messen. Bei einer Aktie stimmt das – wer eine selten gehandelte Aktie verkaufen will, findet vielleicht keinen Käufer. Bei einem ETF funktioniert es anders.

ETFs haben zwei Märkte. Am Sekundärmarkt handeln Anleger untereinander über die Börse. Am Primärmarkt können zugelassene Teilnehmer, die Authorised Participants, neue Anteile schaffen oder bestehende zurückgeben, indem sie dem Fonds die entsprechenden Wertpapiere liefern oder abnehmen. Steigt die Nachfrage über das Angebot an der Börse, werden einfach neue Anteile geschaffen.

Genau das war im März 2020 zu beobachten: Anleihen-ETFs handelten zeitweise mit spürbarem Abschlag zu ihrem berechneten Nettoinventarwert. Die verbreitete Deutung, der ETF sei „kaputt“, greift zu kurz – der Anleihemarkt selbst war praktisch zum Erliegen gekommen, und der ETF-Preis war der einzige fortlaufend gestellte Preis. Er war nicht falsch, sondern aktueller als die Bewertung der Anleihen.

Fondsschließung: der Fall, den niemand einplant

Anbieter legen ETFs zusammen oder schließen sie, wenn sie sich nicht rechnen. Der Ablauf ist geordnet: Ankündigung mit Frist, dann Verkauf des Vermögens und Auszahlung, oder Verschmelzung auf einen anderen Fonds. Ein Totalverlust droht dabei nicht.

Die unangenehme Folge ist steuerlicher Natur. Eine Auflösung gilt als Verkauf – aufgelaufene Kursgewinne werden versteuert, zu einem Zeitpunkt, den du nicht bestimmt hast. Wer über Jahrzehnte plant, hat einen praktischen Grund, sehr kleine Fonds zu meiden. Eine Verschmelzung ist demgegenüber in der Regel steuerneutral.

Besteuerung in Deutschland

Seit der Investmentsteuerreform 2018 werden thesaurierende und ausschüttende Fonds weitgehend gleich behandelt. Drei Begriffe sollte man dennoch auseinanderhalten können.

Die drei Begriffe der Fondsbesteuerung
BegriffWas er bedeutet
VorabpauschaleEine jährliche Mindestbesteuerung bei thesaurierenden Fonds. Sie ersetzt die fehlende Ausschüttung und wird auf Basis des Basiszinses der Bundesbank berechnet, höchstens jedoch in Höhe des Wertzuwachses. In einem Verlustjahr fällt sie nicht an.
TeilfreistellungEin pauschaler Ausgleich für Steuern, die der Fonds bereits selbst gezahlt hat. Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil bleiben 30 Prozent der Erträge im Privatvermögen steuerfrei, bei Mischfonds ab 25 Prozent Aktienanteil 15 Prozent.
Quellensteuer im FondsAuf Dividenden, die der Fonds vereinnahmt, behält das Sitzland des Unternehmens Steuer ein. Wie viel davon zurückgeholt werden kann, hängt vom Fondsdomizil ab – Irland hat bei US-Aktien ein günstiges Abkommen, was ein Grund für die Häufigkeit irischer Fonds ist.

Was du dir merken solltest

  • Swap-Risiko ist begrenzt und besichert – entscheidend ist die Qualität der Sicherheiten, nicht die Methode an sich.
  • Wertpapierleihe verbessert die Tracking-Differenz und bringt ein eigenes Gegenparteirisiko mit. Umfang, Übersicherung und Ertragsteilung stehen im Jahresbericht.
  • ETF-Liquidität hängt an den Basiswerten, nicht am Handelsvolumen des Fonds.
  • Vorabpauschale, Teilfreistellung und Quellensteuer sind drei verschiedene Dinge – und FIFO gilt immer.

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