Kapitalerträge – Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne – sind in Deutschland bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei. Darüber greift die Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Der Freibetrag wirkt nicht automatisch
Banken und Broker führen die Steuer direkt ab, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt. Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag: Nicht genutzte Teile verfallen zum Jahresende und lassen sich nicht ins nächste Jahr übertragen.
Der typische Fehler bei mehreren Banken
Der Betrag darf auf mehrere Institute verteilt werden, insgesamt aber nur einmal ausgeschöpft. Problematisch ist die Aufteilung nach Gefühl: Liegt der Auftrag überwiegend bei der Bank, die kaum Erträge abwirft, führt der Broker mit den Dividenden Steuern ab, obwohl Freibetrag ungenutzt bleibt.
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