Abwicklung statt Insolvenz
Nach 2008 wurde das Recht grundlegend umgebaut. Eine große Bank geht heute nicht mehr in ein normales Insolvenzverfahren – das dauerte Jahre und legte den Zahlungsverkehr still. Stattdessen greift eine Abwicklungsbehörde über ein Wochenende ein, mit Instrumenten, die es vorher nicht gab.
- Brückeninstitut. Die überlebensfähigen Teile samt Kundeneinlagen werden auf eine neue Gesellschaft übertragen, die den Betrieb am Montag fortführt. Für Kunden ändert sich der Name, nicht der Kontostand.
- Übertragung auf einen Erwerber. Der Regelfall bei kleineren Instituten: Eine andere Bank übernimmt Geschäft und Einlagen. Ein Entschädigungsfall tritt dann gar nicht ein.
- Ausgliederung der schlechten Vermögenswerte in eine Abbaugesellschaft, die außerhalb des laufenden Betriebs abgewickelt wird.
- Bail-in – die Beteiligung der Eigentümer und Gläubiger an den Verlusten, bevor öffentliche Mittel fließen.
Die Haftungskaskade
| Stufe | Wer haftet | Anmerkung |
|---|---|---|
| 1 | Eigenkapital der Aktionäre | Wird zuerst und in voller Höhe aufgezehrt |
| 2 | Hybride Instrumente (AT1) und Nachranganleihen | Wandlung oder Abschreibung; kann bereits vor der Abwicklung greifen |
| 3 | Nicht bevorrechtigte vorrangige Anleihen | Eigens für diesen Zweck geschaffene Klasse – sie soll den Puffer vor den Einlagen bilden |
| 4 | Übrige vorrangige Verbindlichkeiten und Einlagen über der Grenze | Hier beginnt es Unternehmen und vermögende Privatpersonen zu treffen |
| 5 | Gedeckte Einlagen | Bis 100.000 € gesetzlich vom Bail-in ausgenommen – sie stehen ganz am Ende und werden praktisch nie erreicht |
Wie das praktisch aussieht, zeigen zwei Fälle. In Zypern 2013 wurden Einlagen oberhalb der Grenze in erheblichem Umfang herangezogen – der erste große Fall, in dem Einleger tatsächlich verloren. Bei der Credit Suisse 2023 wurden AT1-Papiere vollständig abgeschrieben, während Aktionäre noch Anteile erhielten; die gewohnte Reihenfolge war damit umgekehrt. Beide Fälle zeigen dieselbe Lehre: Die Kaskade ist Recht, aber ihre Anwendung im Einzelfall folgt der politischen Lage.
Wie belastbar sind die Fonds?
Die gesetzlichen Sicherungssysteme sind vorfinanziert: Die Banken zahlen laufend ein, bis ein festgelegter Anteil der gedeckten Einlagen erreicht ist. Dieser Anteil liegt im niedrigen einstelligen Prozentbereich – und das ist kein Versehen, sondern die Konstruktion.
- Für den Einzelfall reicht es. Fällt ein mittelgroßes Institut aus, ist der Fonds gut ausgestattet. Genau dafür ist er gebaut.
- Für eine Systemkrise nicht. Fallen mehrere große Institute gleichzeitig aus, übersteigt der Bedarf jeden vorfinanzierten Bestand. Dafür gibt es Nachschusspflichten der übrigen Banken und Kreditlinien – Mittel, die in einer Krise genau dann angefordert werden, wenn die übrigen Banken selbst unter Druck stehen.
- Am Ende steht der Staat. Ohne dass das irgendwo zugesagt wäre. Der gesamte Umbau nach 2008 zielte darauf, diese Notwendigkeit zu verringern – abgeschafft hat er sie nicht.
Was du dir merken solltest
- Große Banken gehen heute in die Abwicklung, nicht in die Insolvenz – Einlagen werden dabei meist übertragen.
- Gedeckte Einlagen stehen am Ende der Haftungskaskade und sind gesetzlich vom Bail-in ausgenommen.
- MREL schützt Einleger wirksamer als der Sicherungsfonds, weil es den Entschädigungsfall verhindert.
- Die Fonds sind für den Einzelfall gebaut, nicht für eine Systemkrise; Streuung über Institute bleibt die einzige eigene Maßnahme.
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