Ein Fonds verspricht zwei Dinge, die im Normalfall selbstverständlich wirken und sich im Ernstfall widersprechen können: einen täglich berechneten fairen Preis und die Möglichkeit, täglich zurückzugeben. Die interessanten Regeln entstehen genau an dieser Stelle.
Bewertung: einfach, bis es das nicht mehr ist
Für eine DAX-Aktie ist die Bewertung trivial – es gibt einen Börsenkurs. Für eine Unternehmensanleihe, die zuletzt vor drei Wochen gehandelt wurde, gibt es keinen. Bewertet wird dann nach Modell: abgeleitet aus vergleichbaren Papieren, aus Renditekurven, aus Kursstellungen von Händlern.
Wenn alle gleichzeitig zurückgeben wollen
Ein Fonds muss verkaufen, um Rückgaben zu bedienen. Solange die Anlagen liquide sind, ist das unproblematisch. Sind sie es nicht, entsteht ein Anreizproblem: Wer zuerst zurückgibt, wird noch zu guten Preisen bedient; wer wartet, trägt die Kosten des Notverkaufs. Genau dieser Mechanismus macht aus einer Verunsicherung einen Ansturm.
| Werkzeug | Wie es wirkt |
|---|---|
| Swing Pricing | Bei hohen Nettorückgaben wird der Anteilspreis für diesen Tag um die Handelskosten gesenkt – wer zurückgibt, trägt sie selbst statt der Verbleibenden. |
| Rücknahmefristen | Bei offenen Immobilienfonds gesetzlich: 24 Monate Mindesthaltedauer, zwölf Monate Kündigungsfrist. |
| Aussetzung der Rücknahme | Der Notfall. Zulässig, wenn eine geordnete Bewertung oder Veräußerung nicht mehr möglich ist. Kann Monate dauern. |
| Anlagegrenzen (OGAW) | Höchstens 10 Prozent in einen Emittenten, und Positionen über 5 Prozent zusammen höchstens 40 Prozent – die berühmte 5/10/40-Regel. |
Die 5/10/40-Regel ist der Grund, warum ein OGAW-Fonds nie zur Hälfte aus einem einzigen Wert bestehen kann, auch wenn der Manager es für richtig hielte. Sie begrenzt das Klumpenrisiko rechtlich statt nur nach Ermessen.
Besteuerung in Deutschland
Seit der Investmentsteuerreform 2018 gilt für alle Fonds dasselbe System – gleich, ob aktiv oder Index, thesaurierend oder ausschüttend, in- oder ausländisch.
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Vorabpauschale | Jährliche Mindestbesteuerung bei thesaurierenden Fonds, berechnet aus dem Basiszins der Bundesbank und gedeckelt auf den Wertzuwachs des Jahres. In einem Verlustjahr fällt sie nicht an. |
| Teilfreistellung | Ausgleich für Steuern, die der Fonds selbst gezahlt hat: 30 Prozent der Erträge bleiben bei Aktienfonds ab 51 Prozent Aktienanteil steuerfrei, 15 Prozent bei Mischfonds ab 25 Prozent, 60 oder 80 Prozent bei Immobilienfonds. |
| Anrechnung beim Verkauf | Bereits versteuerte Vorabpauschalen mindern den steuerpflichtigen Gewinn beim späteren Verkauf. Doppelt besteuert wird nichts. |
Was du dir merken solltest
- Nicht jeder Anteilspreis beruht auf Börsenkursen – der Anteil der Modellbewertung steht im Jahresbericht.
- Täglicher Preis und tägliche Rückgabe vertragen sich nur, solange die Anlagen liquide sind.
- Die 5/10/40-Regel begrenzt Klumpenrisiken rechtlich, nicht nach Ermessen des Managers.
- Vorabpauschale, Teilfreistellung und Anrechnung greifen ineinander – doppelt besteuert wird nichts.
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